Die lange Geschichte der kurzen Rute
Die erste Beschreibung des Entlebuchers - damals noch als "Entlebucherhund" bezeichnet - stammt etwa aus dem Jahre 1889. Die ersten Entlebucher und Appenzeller unterschieden sich nicht sonderlich und auch ihre Aufgabenbereiche waren ziemlich gleich. Beide waren tagsüber mit dem Viehtrieb beschäftigt und mussten des Nachts den Hof bewachen. Für zusätzliche Verwirrung sorgte bei diesen beiden Rassen der Umstand, dass manche Entlebucher hochgewachsen und schlank waren (hochläufig), wodurch sie noch schwerer von einem Appenzeller zu unterscheiden waren. Die Stummelrute des Entlebuchers - von den Schweizer Bauern als "Mutzschwanz" bezeichnet - war zuweilen das einzige Erkennungsmerkmal, das die beiden Rassen unterschied.
Seit dem Mittelalter bis gegen Ende des zwanzigsten Jahrhunderts hatte die Stummelrute den Entlebucher als Rasse definiert und wurde als "Standard" angesehen. In vielen Gegenden wiesen mittelalterliche Herrscher und Adelige ihre Bauern an, die Schwänze ihrer Hunde zu kupieren, da der Glaube vorherrschte, dass durch das Kupieren das wölfisch wilde Verhalten irgendwie besänftigt wurde. Wie auch bei vielen anderen Arbeitsrassen wurde diese Praktik oft und zumeist auch deswegen angewendet, um das Tier als Arbeitshund erkennbar zu machen, der als solcher nicht steuer- und abgabenpflichtig war. Ein anderer, weit verbreiteter Glaube war, dass sich Tollwut in der Schwanzspitze einnisten konnte und dass ein Hund durch Entfernen der Rute eine wesentlich größere Chance erhielt, von Tollwut verschont zu bleiben.
In seiner ersten Abhandlung über die Rasse berichtete Professor Heim, dass die Hälfte der Entlebucher mit einer Stummelrute zur Welt kam. Diese Beobachtung ist einleuchtend, da zu dieser Zeit die gesamte Hunderasse nur durch einen einzigen Wurf vertreten war, der Franz Schertenlieb gehörte, wodurch es zu dieser Schlussfolgerung kam. Das Ergebnis dieser Erkenntnis beeinflusste den ersten, 1927 veröffentlichten Rassestandard. Die Züchter gelangten zu der Überzeugung, dass durch beharrliches Kupieren und kontrollierte Fortpflanzung die Rute bei Folgegenerationen schlussendlich verschwinden würde. Jene wenigen Entlebucher, die ihre Rute behalten durften, waren nie voll anerkannt und akzeptiert, da sie nicht dem Standard entsprachen. Ihre Abstammungsnachweise - in der Schweiz von der SKG und in Deutschland vom SSV ausgestellt - wurden von diesen Organisationen nie mit einem Zertifikat oder einer Bestätigung versehen.
1994 änderte die Schweiz schlussendlich den Rassestandard, wonach sowohl Stummelruten als auch Langruten als gleichwertig anerkannt wurden. Züchtern blieb es freigestellt, ob sie die Ruten ihrer Hunde kupierten oder nicht. Diese Entscheidung musste jedoch in allen Stammbäumen festgehalten werden, und zwar in Form einer eindeutigen Erklärung, ob eine kurze Rute angeboren oder chirurgisch herbeigeführt war. Ein ähnlicher Brauch besteht bist heute, denn bei jedem Entlebucher mit angeborener Stummelrute wird dieser Umstand im Stammbaum vermerkt.
1998 wurden in der Schweiz neue Tierschutzgesetze erlassen und das Kupieren von Hunderuten wurde verboten. Es ist heute nur bei nachweislichen medizinischen Gründen zulässig und muss als solches vom Zuchtverein bestätigt werden. Seit dem Kupierverbot behalten die Schweizer Entlebucher ihre angeborene Rutenlänge, sodass man in der heutigen Schweiz Entlebucher mit unterschiedlich langen Schwänzen vorfindet - von der natürlichen Stummelrute über mittellang bis zur vollen Länge. Seitens der Schweizer Züchter besteht das gemeinsame Bestreben, bei der Rasse wieder die volle Rutenlänge zu etablieren und die Stummelruten zu Langruten umzuzüchten. Es wird vermutlich noch einige Generationen dauern, bis dieses Ziel erreicht und die richtige Rutenlänge wiederhergestellt ist. Bis dahin wird der Entlebucher von Hundehaltern aufgrund seiner natürlichen Wesensmerkmale geschätzt, wobei das Hauptaugenmerk auf Gesundheit und Temperament gelegt wird.

